Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bright Sight GmbH Nürnberg

Astoria Apartments | Lorenz Apartments | Apollo Apartments | Brunnen Apartments

1 Geltungsbereich

  1. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die die Bright Sight GmbH, Virchowstr. 17A, 90409 Nürnberg (nachfolgend kurz „Beherbergungsbetrieb“) gegenüber ihrem Gast oder Auftraggeber (nachfolgend zusammenfassend „Kunde“) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen, mietweisen Überlassung von Apartments zur Beherbergung, sowie allen sonst für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Beherbergungsbetriebs. Der Beherbergungsbetrieb darf seine Leistungen auch durch Dritte erbringen.
  2. Die Unter- und Weitermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2 Vertragsschluss

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem steht es frei, die Apartmentbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind der Beherbergungsbetrieb und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Dritte wird dann Vertragspartner.
  3. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen den Beherbergungsbetrieb aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren in einem Jahr. Für den Beginn der Verjährung gilt § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs beruhen oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit.

3 Rücktritt des Beherbergungsbetriebs

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Beherbergungsbetrieb in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Beherbergungsbetriebs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Zahlt der Kunde eine vereinbarte Anzahlung nicht bis spätestens zum Anreisetag oder eine vereinbarte Abschlagszahlung nicht binnen einer vom Beherbergungsbetrieb gesetzten Frist, so ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Sonstige Rechte des Beherbergungsbetriebs bleiben unberührt.
  3. Der Beherbergungsbetrieb ist darüber hinaus berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
    – höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    – das Apartment unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden oder Endnutzers) gebucht wurde;
    – der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme seiner Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereichs des Beherbergungsbetriebs zuzurechnen ist;
    – der Kunde oder der Endnutzer das Apartment unbefugt einem Dritten überlässt;
    – der Kunde oder der Endnutzer das Apartment vertragswidrig, z.B. gewerblich oder zu anderen nicht mit der bloßen Übernachtung unmittelbar im Zusammenhang stehenden Zwecke nutzt oder gebraucht;
    – der Kunde oder der Endnutzer die Ruhe des Beherbergungsbetriebs fortgesetzt und nachhaltig stört.
  4. Der Beherbergungsbetrieb hat den Kunden und den Gast von der Ausübung des Rücktritts-/Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt des Beherbergungsbetriebs entsteht kein Anspruch des Kunden und des Gastes auf Schadenersatz.
    Der Zweck oder der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist oder einen Verstoß gegen die guten Sitten darstellt.

4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen (No-Show)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Beherbergungsbetriebs zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Beherbergungsbetriebs auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Apartments hat der Beherbergungsbetrieb die Einnahmen aus der Weitervergabe der Apartments anzurechnen.
  4. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen. Der Kunde ist dann verpflichtet die volle Höhe (100%) des vertraglich vereinbarten Preises für die mietweise Überlassung der Apartments zu bezahlen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

5 Anreise, Übergabe des Apartments, Abreise

  1. Der Kunde hat Anspruch auf Bereitstellung des von ihm gebuchten Apartments.
  2. Das Apartment steht dem Kunden am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Am Abreisetag ist das Apartment dem Beherbergungsbetrieb bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
  3. Bei verspäteter Rückgabe am Abreisetag kann der Beherbergungsbetrieb über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 18:00 Uhr einen Betrag in Höhe von 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr einen Betrag in Höhe von 100 %. Dem Gast steht es frei dem Beherbergungsbetrieb nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Beherbergungsbetrieb steht ebenso der Nachweis eines höheren Schadens frei.
  4. Wird ein ausgehändigter Schlüssel oder Schlüsselkarte verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, so wird dies mit einer Gebühr von 50,00 Euro berechnet.
  5. Bei Beendigung der Buchung ist das Apartment am Tag der Abreise sauber, vollständig geräumt und im selben Zustand wie bei der Anreise bis spätestens 10:00 Uhr zurückzugeben.
  6. Bei Abreise sind ferner:
    – alle Fenster zu schließen;
    – alle elektrischen Geräte, außer dem Kühlschrank, abzuschalten;
    – sämtlicher Müll in die dafür vorgesehenen Müllbehältnisse zu entsorgen;
  7. Die Endreinigung wird vom Beherbergungsbetrieb durchgeführt und nur bei außergewöhnlich starken Verschmutzungen mit zusätzlich entstehenden Reinigungskosten im Rahmen einer Sonderreinigung dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei während des Aufenthalts des Kunden erkannten übermäßigen Verunreinigungen. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche wegen übermäßiger Verschmutzung bleiben vorbehalten.
  8. Etwaige Beschädigungen im oder am Apartment, Beschädigungen oder das Fehlen von Inventar oder Beschädigungen der Gemeinschaftsflächen und/oder deren Einrichtungen werden über die vom Kunden bei der Buchung anzugebenden Zahlungsmethode abgerechnet.

6 Leistungen, Preis, Rechnungsstellung, Aufrechnung

  1. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartments, bzw. gleichwertigen Ersatz bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Eine Buchung kann für mindestens 1 Tag und für höchstens 6 Monate (inklusive etwaiger Vertragsverlängerung) vorgenommen werden. Eine stillschweigende Verlängerung durch fortgesetzten Gebrauch findet nicht statt.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung des Apartments sowie für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten Preise zu bezahlen. Vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebs an Dritte sind vom Beherbergungsbetrieb ebenfalls gegenüber dem Kunden abzurechnen.
  4. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei oder nach Vertragsabschluss von dem Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur Höhe des voraussichtlichen Gesamtpreises für den Aufenthalt zu verlangen
  5. Die vereinbarten Preise beinhalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Etwaige Erhöhungen nach Vertragsschluss gehen zu Lasten des Kunden. Sofern zwischen Vertragsschluss und Anreise mehr als drei Monate liegen und sich die für den Beherbergungsbetrieb geltenden Preise erhöht haben, kann der Beherbergungsbetrieb die vertraglich vereinbarten Preise angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu einer entsprechenden Preisanpassung nach den für den Beherbergungsbetrieb für den zusätzlichen Leistungsteil geltenden Preisen führen.
  6. Der Übernachtungspreis ist ein Pauschalpreis und beinhaltet grundsätzlich alle anfallenden Nebenkosten. Der Beherbergungsbetrieb behält sich vor bei unangemessen hohen Verbrauchswerten eine Nachberechnung mit dem Kunden vorzunehmen. In den Preisen nicht enthalten sind etwa anfallende öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“), etc. Die jeweiligen Beträge werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
  7. Rechnungen des Beherbergungsbetriebs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Zugang ohne Abzug fällig und zahlbar. Eine auf dem Postweg versandte Rechnung gilt spätestens am 3. Werktag nach Aufgabe zur Post als zugegangen, sofern nicht ein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Gerät der Kunde gegenüber dem Beherbergungsbetrieb mit der Erfüllung einer Forderung in Verzug, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden, auch gestundete oder kreditierte Forderungen, sofort fällig zu stellen und abzurechnen.
  8. Für jede Mahnung muss der Kunde einen pauschalierten Betrag für die entstehenden Mahnkosten in Höhe von € 10,00 erstatten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Beherbergungsbetrieb keine oder wesentlich geringere Mahnkosten entstanden sind. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
  9. Die Preise können von dem Beherbergungsbetrieb ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung des Beherbergungsbetriebs oder Aufenthaltsdauer der Kunden wünscht und der Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.
  10. Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Beherbergungsbetriebs nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  11. Forderungen gegen den Beherbergungsbetrieb dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Beherbergungsbetriebs an Dritte abgetreten werden. Dasselbe gilt für die Ausübung sonstiger Rechte gegen den Beherbergungsbetrieb durch Dritte.

7 Gebrauch / Nutzung des Apartment Objekts

  1. Der Kunde hat das Apartment sowie die Gemeinschaftsräume und -einrichtungen pfleglich und schonend zu behandeln. Das Inventar der Apartments darf nicht entfernt werden. Die Anbringung bzw. das Aufstellen von Dekorationsgegenständen an den Wänden ist untersagt.
  2. Jeder Gast hat Sorge dafür zu tragen vermeidbaren Lärm im gesamten Objekt zu unterbinden. Eine Ruhestörung kann mit einem pauschalen Schadensersatz von bis zu € 100,00 festgelegt werden. Dazu zählt besonders:
  3. §  Rücksichtnahme in der Zeit von 22.00 Uhr und 6.00 Uhr, wobei mobile Endgeräte (Smartphone, Tablet, Speaker, etc.) generell auf Zimmerlautstärke einzustellen sind;
    §  Das Spielen von Instrumenten während der Mittagsruhe (13.00 bis 15.00 Uhr) und zwischen 19.00 Uhr 8.00 Uhr ist grundsätzlich untersagt;
  4. Alle Apartments sind Nichtraucherzimmer. Sollte trotzdem im Apartment geraucht werden, wird ein pauschaler Schadensersatz für die gesondert anfallenden Reinigungskosten sowie etwaige Umsatzeinbußen aufgrund einer (vorübergehenden) Nichtvermietbarkeit des Apartments in Höhe von pauschal € 100,00 fällig. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche (Anfahrt und Einsatz Feuerwehr Nürnberg) des Beherbergungsbetriebs bleiben unberührt;
  5. In den Gebäuden besteht ein Verbot von offenem Feuer sowohl in den Apartments selbst, als auch in den Gemeinschafts- und Nebenräumen. Ein Verstoß führt zu einem pauschalen Schadensersatz von € 250,00 für die dadurch entstandenen Reinigungsgebühren
  6. Feiern bzw. Privatpartys sind grundsätzlich nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung, einer eingehenden Lärmbelästigung und/oder auch bei anfallenden Sonderreinigungen des/der Apartments behält sich der Beherbergungsbetrieb vor eine Gebühr bzw. Ausfallgebühr in Höhe von € 100,00 in Rechnung zu stellen
  7. Nicht im Hotel gebuchten Personen ist der Zutritt zu den Zimmern nur nach vorheriger Anmeldung gestattet. Wird die maximale Personenanzahl einer Buchung/eines Zimmers überschritten, wird eine Gebühr von € 50,00 pro zusätzlicher Person erhoben. Das Hotel kann den Zutritt im Einzelfall verwehren.
  8. Eine Tierhaltung ist in allen Apartments grundsätzlich nicht gestattet. Sollte der Beherbergungsbetrieb dennoch eine Tierhaltung nach oder während des Aufenthalts feststellen, wird ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von € 50,00 fällig;
  9. In den Gemeinschaftsräumen können dem Kunden Waschmaschine und Trockner als Service zur Verfügung stehen. Diese Geräte werden auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden benutzt. Der Kunde hat die Geräte vor Benutzung gründlich auf Beschädigungen und Rückstände zu überprüfen und den Beherbergungsbetrieb im Falle von Beschädigungen oder Fehlfunktionen unverzüglich zu benachrichtigen. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Wäsche, die liegengelassen, gestohlen, verfärbt, auf andere Weise beschmutzt, eingelaufen oder auf andere Weise beschädigt wurde. Nach Benutzung sind die Geräte wieder in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand für die Benutzung durch andere Gäste des Beherbergungsbetriebs zu hinterlassen;
  10. Um Fremden den Zugang zum Objekt/der Apartments zu erschweren sind alle Apartmenttür(en), die Hof- und Haupteingangstüren stets geschlossen zu halten. Insbesondere in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr;
  11. Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Bewohner unzumutbar behindert werden
  12. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, sich aus den Fenstern zu lehnen – sie dürfen lediglich zum Lüften geöffnet werden. Das Fensterbrett darf nicht als Sitzgelegenheit genutzt werden und es darf nichts aus den Fenstern geworfen oder gerufen werden
  13. Im Fall eines Brandes bitten wir Sie, sich an dem Evakuierungsplan, der sich an der Innenseite Ihrer Zimmertür befindet, zu orientieren. Wir bitten Sie auch, den Beherbergungsbetrieb umgehend zu benachrichtigen.

8 Betreten des Apartments

  1. Der Beherbergungsbetrieb, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte sind im Rahmen der vom Kunden gebuchten Zusatzleistungen (z.B. Reinigung, Betten- und Handtuchwechsel, etc.) jederzeit berechtigt das Apartment zu betreten. Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel im Rahmen der mit dem Kunden vorabgestimmten Leistungszeiten. Können Leistungszeiten im Einzelfall nicht eingehalten werden, ist die Leistungserbringung unter Wahrung der größtmöglichen Rücksichtnahme gegenüber dem Gast (z.B. Ankündigung des Eintritts durch Klopfzeichen, sorgfältiges sich vergewissern, dass der Gast nicht gestört wird, etc.) vorzunehmen. Ein Anspruch auf Leistungserbringung zu einer bestimmten Tageszeit besteht nicht.
  2. Bei Gefahr ist dem Beherbergungsbetrieb, dessen Beauftragten oder Bevollmächtigten der Zutritt zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet.
  3. Im Übrigen sind der Beherbergungsbetrieb, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte zum Betreten des Apartments zum Zwecke der Besichtigung und Prüfung nach vorheriger Anmeldung berechtigt.

9 Internet

  1. Der Beherbergungsbetrieb stellt dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht ausgeschlossen werden.
  2. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
  3. Der Gast stellt den Beherbergungsbetrieb auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße. Im Übrigen behält sich der Beherbergungsbetrieb vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.

10 Haftung

  1. Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Von diesem Haftungsausschluss wird ferner die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nicht erfasst. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
    Die vorstehenden Beschränkungen gelten darüber hinaus für alle sonst in diesen AGB enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen,hier vorstehend oder hier nachstehend, entsprechend.
  2. Erkennbare Mängel oder sonstige Schäden im oder am Apartment oder dessen Einrichtung sind dem Beherbergungsbetrieb vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeige verursachte weitere Schäden haftet der Kunde. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen bleibt unberührt.
  3. Für vom Kunden eingebrachte Sachen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge der §§ 701 ff. BGB. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, dem Beherbergungsbetrieb Anzeige macht (§ 703 BGB).
  4. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf dessen Anfrage, Risiko und Erstattung der hierfür anfallenden Kosten nachgesandt. Der Beherbergungsbetrieb bewahrt die Sachen sechs Monate nach Anzeige des Fundes gegenüber dem Empfangsberechtigten oder der zuständigen Behörde auf. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, die Sache an die zuständige Behörde abzuliefern. Nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungszeit erwirbt der Beherbergungsbetrieb Eigentum an der Sache, wenn der Empfangsberechtigte weder bekannt geworden ist, noch sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Wegen der dem Beherbergungsbetrieb zustehenden Aufwendungsersatzansprüche für die Verwahrung und Erhaltung der Sache sowie des dem Beherbergungsbetrieb zustehenden Finderlohns wird auf die §§ 970, 971 BGB verwiesen. Die gesetzlichen Regelungen der §§ 965 ff. BGB bleiben im Übrigen unberührt

11 Datenschutz

  1. Abwicklung der Buchungen des Gastes. Alle Daten der Gäste werden dabei unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der „DSGVO Datenschutz-Grundverordnung“ verarbeitet.
  2. Der Gast hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
  3. Seine von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Begründung und Durchführung der Beherbergungsleistung und zur Durchführung der weiteren gebuchten Leistungen verwendet. Dabei ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, zur Durchführung von Anfragen, Buchungen und zur Zahlungsabwicklung diese Daten auch an Dritte weiterzugeben.
  4. Der Beherbergungsbetrieb ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten bzw. Dienstleistungen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit formlos gegenüber dem Beherbergungsbetrieb erklärt werden.
  5. Videoaufzeichnungen finden rein aus sicherheitsrelevanten Gründen in den öffentlichen Räumen des Beherbergungsbetriebs statt. Die Aufnahmen werden auf Grundlage der „DSGVO Datenschutz-Grundverordnung“ automatisch nach 72 Stunden gelöscht. Des Weiteren sind die Orte, welche elektronisch aufgezeichnet werden, mit einem entsprechenden Piktogramm gekennzeichnet und mit den weiteren gesetzlichen Angaben versehen.

12 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden oder Bucher sind unwirksam.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Nürnberg.
  3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Kunde und der Beherbergungsbetrieb verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsteile wirtschaftlich gewollt haben. Das Gleiche gilt im Falle von etwaigen Regelungslücken.
  5. Im Rahmen der Allgemeinen Informationspflicht ist das Hotel gemäß § 36 VSBG weder dazu verpflichtet noch dazu bereit, an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Operator / Betreiber: Bright Sight GmbH
Virchowstraße 17a, 90409 Nürnberg
HRB 36664 Amtsgericht Nürnberg

Contact:
info@bs-stay.com
+4991147778260